Preisliste
Glaserei

Glasmöbel, Glastische, Glasplatten, Glasveredelung und Glaserei - Artikel.

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Preisliste

 

Glastische

 

 

 

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                                         Die angegebenen Preise sind inklusive 19% Mwst

Couchtische

Tresen

Glasplatten 6 mm

Schreib- und Besprechungstische

Accessoires

Glasplatten 8 mm

Esstische

Untergestelle

Glasplatten 10 mm

Beistell-Tische und Säulen

Glaskunst

Glasplatten 12 mm

HiFi Möbel

Multicolor

Glasplatten 15 mm

Vitrinen

Pulverbeschichtetes Glas

Glasplatten 19 mm

Regale - Konsolen - Sideboards

Portapalline

Glasplatten 25 mm

Sanitär

Gebogenes Glas

 

Variavaria

Aufpreise

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen:

 

1.1. Grundlagen des Auftrages

1.Durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung erkennt der Besteller/Käufer unsere Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen an, die allen Vereinbarungen, Angeboten und Leistungen zugrunde liegen.

2.Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers/Käufers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

3.Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

4.Nur unsere schriftliche Bestätigung gilt als Auftragsannahme.

 

2. 2.  Angebote

1.Wird das Angebot aufgrund von Schablonen, Mustern oder Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese nur verbindlich, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen wird.

2.Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen sowie den von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vor. Sie gehen nach Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.

3.Wir behalten uns das Recht auf technische und konstruktive Änderungen unserer Produktpalette sowie die Lieferung von gleichwertigen oder im Aussehen, Technik bzw. der Form verbesserten Ausführungen jederzeit vor.

4.Angebote sind bis zur Annahme des Auftrages freibleibend.

5.Angebote haben 30 Tage Gültigkeit.

 

3 3..Preise

1.Die Preise unserer schriftlichen Auftragsbestätigung sind verbindlich. Bei Abnahmeverzug können wir wahlweise den Preis des Abnahmetages berechnen.

2.Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbedingung kann nicht geltend gemacht werden.

3.Wechsel und Schecks werden nicht  angenommen. Die Annahme bedarf der vorherigen Vereinbarung.

 

4 4..Termine

1.Der Liefertermin (Auslieferung ab Werk)wird nach Möglichkeit eingehalten. Bei Lieferverzug, gilt auch hinsichtlich eines Teiles der Ware, Ziffer 9 Absatz 1 sowie Absatz 3,mit einer Erklärungsfrist von 30 Tagen.

2.Die Vereinbarung von fixen Lieferterminen ist ausgeschlossen.

3.Nicht eingehaltene Liefertermine verpflichten uns nicht zum Schadensersatz.

4.Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers/Käufers verzögert,so werden ihm,beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung enstandenen Kosten mit mindestens 2 von Hundert des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosen Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller/Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

 

5 5..Versand und Verpackung

1.Die Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Lager. Mit der Übergabe an den Transportführer gehen jegliche Art von Gefahr, das Bruchrisiko sowie die Beweislast bezüglich ordnungsgemäßer Verpackung und Verladung auf den Besteller/Käufer über. Das gilt auch bei Frankolieferung. Bei Anlieferung mit unserem Wagen und einem Fahrer gilt die Übergabe spätestens als erfolgt,wenn die Ware auf dem Gelände des Empfängers oder einer sonstigen Anlieferungsstelle auf dem Wagen zur Verfügung steht. Es ist alleinige Aufgabe und Verpflichtung des Bestellers, für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte beim Abladen zu stellen.

2.Verlangt der Besteller/Käufer Hilfestellung beim Abladen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrtragung.

3.Die Lieferung erfolgt pro Auftrag an eine Adresse und zum selben Termin über einem Netto-Wert von 1.200 € innerhalb Deutschlands frei Haus. Unter 1.200 €  Netto-Auftragswert ist die Lieferung unfrei. Die Lieferkosten bis zu einem Netto-Bestellwert von 1.200 € betragen: 7% (mindestens 50,00 €). Hinzu kommt ein Energiekosten-Zuschlag von momentan 3,5%.

4.Wird auf Wunsch des Bestellers/Käufers eine Versicherung abgeschlossen, so handeln wir nur als Vermittler unter Ausschluß jeder Verantwortung.

5.Transportgestelle und die Verpackung gehen in das Eigentum des Bestellers/Käufers über, sofern nichts anderes vereinbart wird. Soweit die Transportgestelle und die Verpackung vereinbarungsgemäß nicht Eigentum des Bestellers/Käufers werden, verwahrt dieser sie auf seine Gefahr für uns. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Wert zu ersetzen.

6.Unsere Verpackungen sind recycelbar, und somit. umwelt- schonend zu entsorgen. Da die Verpackungsordnung für den Hersteller zwar eine Rücknahme-, nicht jedoch eine Abholpflicht vorsieht, müssen wir unfrei angeliefertes Verpackungsmaterial zurückweisen.

7.Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Besteller/Käufer zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung derVersandbereitschaft auf den Besteller/Käufer über.

8.Mehrkosten,die durch eine vom Besteller/Käufer zu vertretende Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Bestellers/Käufers.

9.Teillieferungen sind zulässig.

 

6.6.Leistungsvorbehalt

1.Von uns angegebene Lieferfristen gelten von dem Tag an, an dem uns der Auftraggeber verbindliche Maße und Angaben vollständig und zweifelsfrei zur Verfügung stellt.

2.Falls höhere Gewalt und unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse wie z.B. Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten, Rohstoffmangel, Transportbruch, Elementarschäden sowie Lieferverzögerungen oder Fehllieferungen unserer Lieferanten berechtigen uns,entsprechend zu späteren Terminen zu leisten und Teilleistungen zu erbringen.

3.Von einem solchen Ereignis ist der Besteller/Käufer unverzüglich zu unterrichten.

4.Schadensersatzansprüche können in diesen Fällen gegen uns nicht geltend gemacht werden. Evtl. Schadensersatz- ansprüche gegen Dritte werden an den Besteller/Käufer abgetreten.

 

7.7. Mängelrügen

1.Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Besteller/Käufer zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet, auch wenn die Ware mit einer Transportverpackung angeliefert wird. Alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort nach Auslieferung, dem Frachtführer in schriftlicher Form auf dem Lieferschein anzuzeigen. Bei nachweislich verborgenen Mängeln, sind diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall aber vor weiterer Verarbeitung oder Einbau. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gemäß §§ 377,,378 HGB bleiben unberührt.

2.Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Dicken, Farbtönungen sowie im Strukturlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Keine Mängel stellen beispielweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar ,auf die wir aus produktionstechnisch bedingten Gründen unserer Lieferanten keinen Einfluß haben: *unauffällige optische Erscheinungen * farbige Spiegelungen ((Interferenzen) *optische Erscheinungen bei vorgespannten *Gläsern (Irisationen) *Haarkratzer Ferner gilt eine Maßabweichung von +-3 mm bis +-6 mm (Je nach Glasstärke) vom Auftragsgegenstand im Rahmen der Glasbearbeitung (Zuschnitt, Schliff)als branchenübliche Toleranz und damit nicht als Mangel.

3.Die von uns verwendeten Naturprodukte Holz und Stein weisen durch ihre Herkunft bedingt Farb-, Aufbau- und Strukturabweichungen auf. Beim Granit können zusätzlich kleine Vertiefungen, sog ."Nadelstiche", auftreten. Diese naturbedingten Differenzen stellen keinen Mangel an der Ware dar.

4.Bei mangelhafter Ware oder dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften steht dem Besteller/Käufer – nach unserer Wahl – ein Nachbesserungs-- oder Ersatzlieferungsrecht zu. Auch diesbezüglich gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Ziffer 9 Absätze 1 und 3.

5.Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers/Käufers sind ausgeschlossen, soweit dieser Ausschluß gesetzlich zulässig ist. Der Besteller/Käufer kann wegen etwaiger Gegenansprüche nur nach deren rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung seine Leistungen ganz oder teilweise zurückhalten bzw. die Aufrechnung erklären.

6.Bei etwaigen Garantiezusagen unserer Lieferanten übernehmen wir keine eigenen Verpflichtungen, treten aber unsere Garantieansprüche gegen unsere Lieferanten an die Besteller/Käufer ab.

7.Mängelrügen für Waren sind nur solange zulässig, wie die Ware im Bereich der Bundesrepublik Deutschland verblieben ist.

8.Warenrücksendungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig.

 

8.8. Haftung des Verkäufers

1.Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen)oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen werden oder Deckung über eine Haftpflichtversicherung besteht. Dieser Haftungsausschluß betrifft Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistung und unerlaubter Handlung. Unsere Haftung aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bleibt in Fällen der leichten Fahrlässigkeit insoweit bestehen, als wir auch in diesen Fällen bis zu einem Betrag von 1.000 € einstehen. Soweit Deckung durch eine Haftpflichtversicherung gegeben ist, wird auch über diesen Betrag hinaus gehaftet.

2.Weitergehende Ansprüche des Bestellers/Käufers sind ausgeschlossen. Wegen etwaiger Gegenansprüche kann er, auch teilweise, nur nach deren rechtskräftiger Feststellung seine Leistung zurückhalten oder aufrechnen.

3.Für Schablonen, Muster, Zeichnungen und uns zur Bearbeitung überlassenes Material, übernehmen wir keine Haftung für Bruch, Vollständigkeit oder Verlust.

4.Für die Anfertigung und Konstruktion von Produkten nach den Weisungen des Bestellers/Käufers übernehmen wir keine Garantie und Haftung für die Tauglichkeit.

 

9. 9.  Rücktritt

1.Der Besteller/Käufer ist zum Rücktritt berechtigt bei Über- schreitung des Liefertermins um mehr als 14 Tage und fruchtlos verstrichener, schriftlich zu setzender Nachfrist von weiteren 7 Tagen und beim Fehlschlagen einer Nach- besserung oder Ausbleiben einer Ersatzlieferung in angemessener Frist (Ziffer 7 Absatz 4).

2.Uns berechtigen zum Rücktritt unvorherzusehende auftragsbedingte Konstruktions- oder Produktions- schwierigkeiten, die die Ausführung unzumutbar erschweren und für die es keine angemessene Ausweichslösung gibt, sowie Krieg, Streik, Natur- katastrophen und unverschuldete, wesentliche Betriebsbeeinträchtigungen wie Unregelmäßigkeiten der Rohstoff- oder Energiezufuhr, Unmöglichkeit des Erhalts von Fremdleistungen, Reparaturen, Schäden durch Feuer, Gas oder Wasser, soweit die Auftragsausführung für uns dadurch unzumutbar wird.

3.Der Rücktritt ist binnen 14 Tagen nach Kenntnis der rücktrittsberechtigenden Umstände schriftlich zu erklären. Rücktrittsbedingte Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

 

10.10. Zahlung

1.Da es sich bei unseren Produkten um Einzelanfertigungen handelt, sind 65% des Kaufpreises bei Auftragserteilung fällig. Aus verständlichen Gründen, erfolgt bei Neu-Kunden, eine Anfertigung erst nach Erhalt des vollen Kaufpreises. Nach erfolgtem Eingang der Zahlung, erfolgt die Fertigung.

Alle Rechnungen sind ohne unsere Unterschrift gültig und sofort nach Auslieferung bzw. Abholung der Ware zu bezahlen. Abzüge sind nur nach Vereinbarung zulässig. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Für Zahlungen, die nicht innerhalb 4 Tagen, ab Lieferdatum eingegangen sind, kommt 10.10.3. zum tragen.

2.Skonto wird nicht gewährt, da unsere Kalkulation dieses nicht berücksichtigt.. Vereinbarte Nachlässe entfallen, wenn zum Zahlungszeitpunkt andere Forderungen offenstehen.

3.Bei nicht rechtzeitiger Zahlung berechnen wir Zinsen in Höhe von 8% über Bundesbankdiskontsatz, im Falle eines Rückwechsels jedoch nur, wenn dieser nicht rechtzeitig durch den Käufer eingelöst wird. Aufgrund von Zahlungsverzug erstellte Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden mit 10,00 Euro pro Mahnstufe berechnet.

4.Finanzielle Unklarheiten beim Besteller/Käufer berechtigen uns, gemäß § 321 BGB unsere Leistungen zu verweigern, bis Vorauszahlung oder angemessene Sicherheit geleistet ist. In diesen Fällen sowie bei Zahlungsverzug mit Rechnungsbeträgen in der Summe von mehr als 500 € werden alle unsere Rechnungen ohne Abzug von Skonti, Rabatten etc. sofort fällig.

 

11.11.  Eigentumsvorbehalt

1.Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung (Ziffer 10 Absatz 1)sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen, die bei Besitzübertragung bestehen, unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.

2.Jede Verwendung der Vorbehaltswaren in Form einer Be- oder Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung nimmt der Besteller/Käufer in unserem Auftrag vor, ohne daß uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen, und überträgt uns das volle Eigentum an der neuen Sache.

3.Wird die von uns gelieferte Ware veräußert oder verbaut, so werden die dadurch entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten, und zwar in Höhe des Liefer- bzw. Kaufgegenstandes zuzüglich 10%.Wir nehmen die Abtretung an.

4.Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignung, sind dem Besteller/Käufer nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Bestellers/Käufers.

5.Bezüglich der abgetretenen Forderung verpflichtet sich der Besteller/Käufer, alle erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretungen anzuzeigen. Es ist dem Besteller/Käufer untersagt, mit seinem Abnehmer oder einem Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Bei Eingriffen Dritter hat der Besteller/Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.

6.Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Bestellers/Käufers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt.

7.Bei vertragswidrigem Verhalten des Besteller/Käufer, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Besteller/Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Dies gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag.

 

12.12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.Erfüllungsort der Zahlung und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Verträgen, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegen, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz unseres Unternehmens.

2.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

13.13.  Vertragsergänzung

Eine unwirksame Klausel berührt die Gültigkeit im übrigen nicht. Sie ist durch eine dem Zweck wirtschaftlich am nächsten kommende zu ersetzen. Dies gilt insbesondere – in Hinblick auf abweichende Regelungen des Gesetzes – für haftungsbeschränkende oder ausschliessende Klauseln.

Hans-Peter Ahrens (Hanseglas.de),

    Stand: Februar 2007